Abrechnung
Neurofeedback kann auf Verordnung mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Hierzu ist eine Verordnung nach dem Heilmittelkatalog für eine „Psychisch-funktionale Behandlung“ die Grundlage. Der jeweilige Eigenanteil wird nach Vorgabe abgerechnet. Gerne können Sie uns auch für eine private Abrechnung ansprechen.